Gesetze / Haushaltsgesetz 2024

HG 2024

§ 1 Feststellung des Haushaltsplans

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HG%202024/1#abs-1 (1) Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 476 807 656 000 Euro festgestellt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HG%202024/1#abs-2 (2) Der dem Kapitel 1405 des Bundeshaushalts für das Haushaltsjahr 2024 als Anlage 1 beigefügte Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Bundeswehr“ wird für das Jahr 2024 in Einnahmen und Ausgaben auf 19 799 823 000 Euro festgestellt.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/HG%202024/1#abs-3 (3) Der dem Kapitel 6002 des Bundeshaushalts für das Haushaltsjahr 2024 als Anlage 6 beigefügte Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ wird für das Jahr 2024 in Einnahmen und Ausgaben auf 2 657 638 000 Euro festgestellt.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/HG%202024/1#abs-4 (4) Der dem Kapitel 6002 des Bundeshaushalts für das Haushaltsjahr 2024 als Anlage 2 beigefügte Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Digitale Infrastruktur“ wird für das Jahr 2024 in Einnahmen und Ausgaben auf 4 071 844 000 Euro festgestellt.

Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/HG%202024/1#abs-5 (5) Der dem Kapitel 6002 des Bundeshaushalts für das Haushaltsjahr 2024 als Anlage 3 beigefügte Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Klima- und Transformationsfonds“ wird für das Jahr 2024 in Einnahmen und Ausgaben auf 49 454 354 000 Euro festgestellt.

§ 2